WICHTIGER HINWEIS!

Das schriftliche Einverständnis des Sorgeberechtigten oder dessen persönliche Anwesenheit istfür alle Minderjährigen gesetzlich vorgeschrieben (§ 27Abs. 3 WaffG).Diese Einverständniserklärung ist während des Schießbetriebes aufzubewahren und der zuständigenBehörde oder deren Beauftragten…

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